Nach dem Familiengesetzbuch kann es nur zwei Gründe für die Beendigung einer Ehe geben:1) den Tod eines der Ehegatten oder die gerichtliche Erklärung eines der Ehegatten als tot;2) Antrag eines oder beider Ehepartner. Die in Absatz 1 genannten Umstände sind verständlich, und es macht keinen Sinn, sie zu berücksichtigen.Auf den ersten Blick scheinen die Gründe […]
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